Rund um's Tauschen

Meldung von Tauschgeschäften

Nicht nur neue Mitglieder tun sich zuweilen schwer bei der Meldung von vollzogenen Tauschgeschäften bzw. fühlen sich unsicher, wie sie dabei dabei verfahren sollen.
Deshalb ganz ausführlich :
Nach jedem Tauschvorgang soll einer der beiden Beteiligten (ganz gleich, welcher) eine schriftliche Mitteilung an mich
(Nr. 7) senden (egal, ob per e-mail, Brief oder Fax),
wobei folgende Angaben  (1) - (5)

unbedingt  erforderlich sind :

Wer (1) hat von wem (2)  welche (3) Dienstleistung wie lange (4) und wann  (5)  in Anspruch genommen ?
Zugegeben, eine etwas komplizierte Frage, deshalb dasselbe nochmals in Form  eines Fragebogens:
Auftraggeber:  ......................

 



Auftragnehmer:.....................

 



Auftrag:           ......................

 



Zeitdauer:        ......................

 


Wann:              ......................

 

Merke:  Auftraggeber ist - wie im täglichen Leben - derjenige, der bezahlt!

Wichtig: Die Mitteilung an mich (M.B. (7)) sollte immer möglichst zeitnah zur Ausführung des Tauschgeschäfts erfolgen.