Rund ums Tauschen
Meldung von
Tauschgeschäften
Nicht nur neue Mitglieder tun sich zuweilen schwer
bei der Meldung von vollzogenen Tauschgeschäften bzw. fühlen sich
unsicher, wie sie dabei dabei verfahren sollen.
Deshalb ganz ausführlich
:
Nach jedem Tauschvorgang soll einer der beiden
Beteiligten (ganz gleich, welcher) eine schriftliche Mitteilung an M.B. (7) senden
(egal, ob per E-Mail, Brief oder Fax),
wobei folgende Angaben (1) -
(5)
unbedingt
erforderlich sind :
Wer (1)
hat von wem (2)
welche (3) Dienstleistung wie lange
(4) und wann (5) in Anspruch
genommen ?
Zugegeben, eine etwas komplizierte Frage, deshalb
dasselbe nochmals in Form eines Fragebogens:
Auftraggeber:
......................
Auftragnehmer:.....................
Auftrag:
......................
Zeitdauer:
......................
Wann:
......................
Merke: Auftraggeber ist - wie im
täglichen Leben - derjenige, der bezahlt!
Wichtig:
Die Mitteilung an M.B. (7) sollte immer möglichst zeitnah zur
Ausführung des Tauschgeschäfts erfolgen.