Teilnahmevereinbarung
T e i l n a h m e v e r e i n b a r u n g
zur Mitgliedschaft im Tauschring
1. NordPool ist eine freie Initiative, die auf Eigeninitiative
und Eigenverantwortung der Mitglieder basiert.
Ziel ist die Schaffung von neuen sozialen Strukturen, einer lokalen und
regionalen Kleinwirtschaft durch den Tausch von Dienstleistungen ohne Geld.
2. NordPool trägt sich selbst und ist somit darauf angewiesen, dass die anfallenden Arbeiten und die damit verbundenen Aufgaben von möglichst vielen Mitgliedern aus freiem Entschluss nach Kompetenz und zeitlichem Vermögen übernommen werden. NordPool wird von einem gewählten Gremium - dem Tauschrat - geführt.
Die Mitglieder des Tauschrats haben die Aufgabe, eventuell notwendige Änderungen an der Teilnahmevereinbarung vorzunehmen oder bei eventuellen Streitigkeiten als Ansprechpartner zu fungieren. Die Wahl findet im Regelfall einmal im Jahr statt.
3. Mitglied kann jeder werden, unabhängig von Alter, finanziellen Verhältnissen oder Nationalität.
Neben Privatpersonen können auch Vereine und öffentliche Einrichtungen, die Lust am Tausch von Dienstleistungen haben, Mitglied werden.
4.Die Dienst- bzw. Sachleistungen werden in einer eigenen
Währung, den Eiswürfeln, verrechnet.
Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine Stunde Arbeit stets mit
8 Eiswürfeln entlohnt wird - ganz unabhängig von der
Art der erbrachten Leistung.
Beim Verleih und Verkauf von Gebrauchsartikeln regeln die Tauschpartner den Eiswürfelsatz untereinander.
Das Guthabenkonto eines Mitgliedes kann mit bis zu 500 Eiswürfeln aufgefüllt werden oder bis zu 50 Eiswürfeln im Minus stehen. Ausnahmen hiervon müssen vom Tauschrat genehmigt werden.
5. Für die Mitgliedschaft im NordPool wird ein Jahresmitgliedsbeitrag sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien von 15 Euro erhoben. Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr bezahlen 7,50 Euro. Bei Eintritt ab 1. Juli des Jahres beträgt er die Hälfte (7,50 Euro/3,75 Euro).
Die Zahlung muss beim Eintritt in den NordPool per Banküberweisung auf das Konto des Tauschrings erfolgen.
In den Folgejahren ist die Zahlung des Jahresbeitrags spätestens zum 31. März für das laufende Jahr fällig.
Das Geld wird für die dem Tauschring entstehenden Kosten wie Bürobedarf, Computer, Porti, Kopien, Erstellung und Versand der Marktzeitung verwendet.
Unabhängig davon fällt halbjährlich eine Gebühr von derzeit 10 Eiswürfel für Verwaltungsarbeiten an.
Eine passive Mitgliedschaft als Förderer des NordPools gegen einen Jahresbeitrag von 15 Euro ist ebenfalls möglich.
6. Der Austritt aus dem NordPool kann jeweils schriftlich zum Monatsende erklärt werden. Ist der Eiswürfel-Kontostand zu diesem Zeitpunkt negativ, so kann er durch Bezahlung des gleichen Betrages in Euro ausgeglichen werden.
7.Bei schweren Verstößen gegen Ziele und Interessen des Tauschrings kann ein Mitglied durch den Tauschrat mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
8. Die Vermittlung der Angebote erfolgt über die Marktzeitung NordPool aktuell, die etwa vierteljährlich erscheint, über Rundmails und auch auf den Tauschtreffen. Letztere werden in der Marktzeitung und auch in der lokalen Presse angekündigt.
9. Der Tauschring versteht sich ausschließlich als Vermittlungs- und Verwaltungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung, Garantie oder Verantwortung für Schäden oder Ansprüche, die durch Tauschgeschäfte entstehen. Die Tauschgeschäfte müssen eigenverantwortlich von den beteiligten Tauschpartnern geregelt werden. Bezüglich der Tauschvorgänge von Dienstleistungen bestehen auch keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und den in der Organisation des NordPool tätigen Personen. Obwohl die Mitglieder über den NordPool geschäftliche Beziehungen eingehen können, übernehmen die für die Organisation des NordPool tätigen oder die in den Tauschrat gewählten Mitglieder keine Garantie für den Wert, die Menge oder die Qualität der Dienstleistung bzw. der Gebrauchsartikel, die getauscht werden.
Eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung sind für
die Mitglieder dringend zu empfehlen,
sie haftet aber bei Missgeschicken nicht in jedem Fall. Deshalb wird empfohlen,
bei der Vereinbarung eines Tausch-geschäftes die Regelung möglicher
Schäden mit einzubeziehen.
10. Die Klärung von steuer- oder
versicherungsrechtlichen Fragen liegt in der Verantwortung der Mitglieder.
11. Mit der Unterschrift unter die Anmeldung wird die Teilnahmevereinbarung anerkannt.
07-11
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